Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners (im folgenden "Käufer" genannt), erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den eigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos durchführen.
Die Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
Die Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.
2. Angebot und Annahme
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenzeitlicher Verkauf der Ware, Lieferausschluss und Preisänderung bleiben vorbehalten. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Angebot maßgeblich. Mündliche und fernmündliche Abreden werden erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam.
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Spätestens kommt der Vertrag mit Absendung der bestellten Ware, bei teilweiser Leistung mit Absendung des ersten Teils zustande.
3. Preise/Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten genannte Preise stets "ab Werk". Skonto gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns als vereinbart.
Kosten im Zusammenhang mit der Versendung trägt der Käufer.
Die genannten Preise verstehen sich stets netto; die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe wird hinzugerechnet. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen auf unser Konto auszugleichen. Die Zahlungsbedingungen sind auf der jeweiligen Rechnung vermerkt.
Kommt der Besteller mit einer der in Ziff. 3.3 genannten Beträge in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen.
Etwaiger Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche entsteht, kann dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die jeweils älteste, nicht titulierte Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von der Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung eine angemessene Frist setzten und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht. Der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an Dritte nicht pünktlich leistet.
4. Lieferung/Lieferzeit/Verzug
Alle Liefertermine sind unverbindlich und gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesagt haben.
Lieferfristen beginnen frühestens an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf den Liefergegenstand an den Kunden geliefert oder diesem die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
Wegen Lieferverzögerungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, kann der Besteller keine Ansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere für Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt. Der vereinbarte Liefertermin verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend der Dauer des Lieferhindernisses. Im übrigen richtet sich die Haftung nach Ziff. 7.
Rücklieferungen können nur nach vorherigem ausdrücklich erklärtem Einverständnis durch uns erfolgen. Die entsprechend zurückgeführte Ware muss in einwandfreiem, gebrauchsfreiem und verkaufsfähigem Zustand sein. Die Rücksendung muss frachtfrei sein.
Verzögert der Käufer den Liefertermin, nimmt er den Liefergegenstand nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Versand
Der Versand erfolg auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet für eine Transportversicherung zu sorgen.
Lieferungen erfolgen ab "Werk". Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbaren Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Teilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Teile pfleglich zu behandeln.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach Auslieferung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt ist oder Zahlungseinstellung nicht vorliegt.
Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt alleine uns.
7. Gewährleistung/Haftung
Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 3 Tagen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnutzung, Lagerung oder sonstige Handlungen des Käufers oder Dritter auftreten.
Garantien gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung durch uns als abgegeben.
Die gesetzlichen Ansprüche aus Sachmängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Ware. Eine Haltbarkeitsgarantie ist damit nicht abgegeben.
Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung steht uns zu.
Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden nicht von uns getragen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als der gewerblichen Niederlassung des Käufers verbracht worden ist. Dies gilt nicht, wenn das Verbringen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache entspricht.
Unsere Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz ist uneingeschränkt gegeben, wenn eine uns zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die uns zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
8. Aufrechnung/Abtretungsverbot
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist auf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis beschränkt.
Sämtliche Ansprüche des Käufers aus dem Vertragsverhältnis mit Firma Sylvia Aust Bestattungsbedarf sind nicht abtretbar.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand und anzuwendenden Rechts
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort unseres Firmensitzes. Für die den Versand und die Warenlieferungen der Versandort.
Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist das für unseren Wohnsitz zuständige Gericht ausschließlich zuständig; wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Käufer auch an dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit einzelne Bestimmungen des Vertragsverhältnisses unwirksam sind, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.
10. Salvatorische Klausel
Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages oder dieser AGB`s bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer – und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer – und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.